Örtliche Bauaufsicht

Die örtliche Bauaufsicht ist das lebensnotwendige Verbindungsglied in der Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

 

  • örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle
  • Aufstellung und Überwachung der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes
  • örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, leitend für den Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der Tätigkeit der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute)

 

insbesondere mit nachstehenden weiteren Teilleistungen:

 

  • Überwachung auf übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung
  • auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen
  • Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen
  • örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen
  • Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen
  • Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit
    • Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen
    • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren
    • Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn