Örtliche Bauaufsicht
Die örtliche Bauaufsicht ist das lebensnotwendige Verbindungsglied in der Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
- örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle
- Aufstellung und Überwachung der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes
- örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, leitend für den Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der Tätigkeit der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute)
insbesondere mit nachstehenden weiteren Teilleistungen:
- Überwachung auf übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung
- auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen
- Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen
- örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen
- Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen
- Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
- Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit
- Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren
- Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn